Wald oder nicht – am Zaun scheiden sich die Geister
Ein Artikel von P. Koch und R. Grothe Im September dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Potsdam zum Wildgehege Glauer Tal ein Urteil gesprochen. Im Ergebnis sollen wir, der Landschafts-Förderverein nun als Ausgleich für 60 ha „gesperrten“ Wald im Wildgehege 20 Hektar Wald durch Aufforstung neu schaffen. Grund dafür ist das Waldgesetz des Landes Brandenburg. Danach muss Wald für jedermann frei betretbar sein. Ist das nicht der Fall, dann ist eine mit Bäumen bestandene Fläche dem Gesetz nach ...
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