Wald oder nicht – am Zaun scheiden sich die Geister

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Im September dieses Jahres hat das Verwaltungsgericht Potsdam zum Wildgehege Glauer Tal ein Urteil gesprochen. Im Ergebnis sollen wir, der Landschafts-Förderverein nun als Ausgleich für 60 ha „gesperrten“ Wald im Wildgehege 20 Hektar Wald durch Aufforstung neu schaffen. Grund dafür ist das Waldgesetz des Landes Brandenburg. Danach muss Wald für jedermann frei betretbar sein. Ist das nicht der Fall, dann ist eine mit Bäumen bestandene Fläche dem Gesetz nach kein Wald und der „Waldverlust“ muss vom Verursacher ersetzt werden.

Mit dem Konzept “Landschaftspflege und Erholungsvorsorge im Glauer Tal” bewarben wir uns 1997 um die Fläche des ehemaligen Truppenübungsplatzes Glau. Ausdrücklich wegen unseres besonderen Konzepts haben wir den Zuschlag für den Erwerb der Fläche bekommen. Für die Umsetzung des Vorhabens wurde vor 25 Jahren der Zaun erneuert, denn nur so konnte der Pflege- und Entwicklungsplan für das damals einstweilig gesicherte Naturschutzgebiet (NSG) Glauer Tal realisiert werden.
1998 wurde mit der Einrichtung des Wildgeheges begonnen, der Zaun erneuert, erhebliche Mengen Müll weggeschafft, Altlasten beseitigt und die Wege munitionsfrei gemacht. Es wurden 60 Landschaftspfleger eingestellt. Das waren jeweils 20 Tiere der Tierarten Rotwild, Damwild und Muffelwild. Sie sollten die bereits fortgeschrittene Gehölzsukzession und damit verbundenes Verschwinden wertgebender Lebensräume des Offenlandes aufhalten. Inzwischen sorgen rund 200 Wildtiere für die Erhaltung des Offenlandes. Dass unser Plan aufgegangen ist, zeigt der Monitoring-Bericht aus dem Jahr 2019 (hier nachzulesen: Land in Sicht 2019). Damals erhielten wir eine Ausnahmegenehmigung für die Zäunung und damit Sperrung des Waldes vom Landesbetrieb Forst Brandenburg. Diese war jedoch bis 2015 befristet. Diese Frist wurde nicht verlängert, deshalb mussten wir mit Ablauf der Frist beim Landesbetrieb Forst Brandenburg die Umwandlung des eingezäunten Waldes in eine andere Nutzungsart beantragen. Die Genehmigung dafür aus dem Jahr 2017 enthält u.a. die Forderung der umfangreichen Aufforstung und eine Sicherheitsleistung in Höhe von ca. 340.000 Euro. Als Verein können wir beides aus eigener Kraft nicht leisten. Zudem haben wir in der Vergangenheit die Waldentwicklung in der Region sehr umfangreich unterstützt. Unser Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid wurde aber abgewiesen und im weiteren Verfahren blieb uns keine andere Möglichkeit als die Klage. Mit dem Verwaltungsgerichtsurteil müssen wir nun keine Sicherheitsleistung mehr erbringen.
Ohne die Beweidung durch unsere Wildtiere gäbe es heute die besonderen Lebensräume wie großflächige Sandtrockenrasen mit silbergrasreichen Pionierfluren, Grasnelken- und Rotstraußgrasfluren im Glauer Tal nicht mehr. Das Wildgehege Glauer Tal hat besondere Bedeutung für die Erhaltung von in Brandenburg gefährdeten Offenlandarten, die in unserer Kulturlandschaft kaum noch Nischen finden. Und genau deshalb ist dieser hervorragende und einzigartige Lern- und Erholungsort in der Natur das Alleinstellungsmerkmal für das Besucherinformationszentrum im Naturpark Nuthe-Nieplitz.
Deshalb versuchen wir im Weiteren, gemeinsam mit dem Umweltministerium Brandenburg, beim Landesbetrieb Forst Brandenburg die Anerkennung früherer Waldentwicklungsmaßnahmen als Ersatzaufforstung zu erreichen, um das Wildgehege Glauer Tal vorschriftsgemäß weiter betreiben zu können. Und wir sind zuversichtlich, dass uns das gelingt. Denn wir wollen die wertvollen artenreichen Lebensräume im Glauer Tal auch in Zukunft erhalten – „Für Mensch und Natur“.

Ein Artikel von P. Koch und R. Grothe

NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal

Saisonale Öffnungszeiten für das NaturParkZentrum und das Wildgehege finden Sie hier.

Leckeres aus unserem Regionalsortiment: Kaffee-Spezialitäten aus dem Automaten und Wildwurst vom Wildhandel Griebsch!

Eintritt ins Wildgehege
erfolgt über das NaturParkZentrum

Unsere Eintrittspreise finden Sie hier.

Rabatt mit: Familienpass oder
Trebbin Card

Sie möchten uns unterstützen und das ganze Jahr ins Wildgehege? Hier gehts direkt zum Antrag auf Fördermitgliedschaft (Jahreskarte Wildgehege inbegriffen!)

Hier geht es zu unseren Angeboten fürs Tagen und Feiern.

Glauer Tal 1
14959 Trebbin OT Blankensee
Tel.: 033731/ 700 462
Mail: mail(at)besucherzentrum-glau.de

Anfahrt:
Hier finden Sie Details für Ihre Anreise.

 

   

Öffentliche Toiletten

 

Das NaturParkZentrum und die Glauer Felder sind barrierefrei. Ein Besuch des Wildgeheges ist für Rollstuhlfahrer mit unserem Wattmobil möglich.