Naturpark bewahren - Windkraftanlagen stoppen

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Der NABU geht gegen die Genehmigung des Landesamt für Umwelt (LfU) zum Bau von zwei Windkraftanlagen im Naturpark Nuthe-Nieplitz vor. Der geplante Standort liegt in Waldflächen zwischen bedeutsamen Rast- und Äsungsflächen nordischer Gänse und im Bereich eines brütenden Seeadlerpaares.

Naturpark mit besonderer Bedeutung
Naturparke sind Kulturlandschaften, die zugleich bedeutende Lebensräume für viele, zum Teil seltene und geschützte, Tier- und Pflanzenarten darstellen. Dieses Potential macht sie zudem attraktiv als Erholungsorte und für einen naturverträglichen Tourismus. Der Naturpark Nuthe-Nieplitz umfasst sechs Naturschutzgebiete. Dabei hat die „Nuthe-Nieplitz-Niederung“ als europäisches Vogelschutzgebiet (SPA-Gebiet) internationale Bedeutung: das intakte Zusammenspiel aus Grünlandbereichen, Fließgewässern, flachen Seen und Binnensalzstellen, Äckern, Forsten und Wäldern bieten ideale Rastbedingungen u.a. für nordische Wildgänse wie Saat-, Bläss- und Graugänse.

Geplante Windkraftanlagen im Gebiet
Das LfU hat im Jahr 2017 die Genehmigung für zwei Windkraftanlagen im Waldbereich im Nuthe-Urstromteil bei Beelitz erteilt. Die Vorhabensfläche befindet sich damit zwischen dem SPA-Gebiet im Norden und den regelmäßig genutzten Nahrungsflächen der Vögel um und südlich von Kemnitz (bei Beelitz). Eine erforderliche explizite Verträglichkeitsprüfung, die die Wirkung der Anlagen gegen die Schutzbestimmungen des SPA-Gebietes abwägt, wurde nicht durchgeführt.

Beeinträchtigung für Vögel und Fledermäuse
Zum Schutz aller gefährdeten Vogelarten wurden tierökologische Abstandskriterien (TAK) festgelegt, welche einen Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Brutstätten von Groß- und Greifvögeln festlegen. Doch innerhalb des vorzuhaltenden Restriktionsbereiches um die geplanten Anlagen brütet ein Seeadler. Der streng geschützte Vogel überfliegt regelmäßig das Waldgebiet vom Horst zu den Nahrungsgewässern und ist gegenüber Windkraftanlagen hoch sensibel. Die Untersuchungen und die Berücksichtigung dieser Verbindungskorridore ist jedoch im vorliegenden Genehmigungsverfahren nur unzureichend erfolgt.

Ebenso stellen die Anlagen ein Hindernis für Gänse, Kraniche und Schwäne dar. Tausende Zugvögel überfliegen das Gebiet der geplanten Anlagen von ihren Schlafplätzen am Riebener See zu den südlichen Äsungsflächen bei Kemnitz. Der Bau der Anlagen würde somit direkt die Zugrouten beeinträchtigen – das Kollisionsrisiko ist dann insbesondere bei nebligen Wetterlagen enorm. Auch könnten die rastenden Vögel den Anflug der Äsungsflächen aufgrund der Anlagen ganz aufgeben – der Aufbau von Fettreserven für die Zugstrecken wird damit immer schwieriger.
Der Wald selbst ist zudem Heimstätte von mindestens 12 Fledermausarten – die Wirkung der Windkraftanlagen sind selbst im Genehmigungsbescheid noch als „mittleres Konfliktpotential“ vermerkt.

Der NABU im Rechtsverfahren
Der NABU Brandenburg spricht sich für eine naturverträgliche Standortwahl und auf die Minimierung von Beeinträchtigungen aus. Doch an diesem Standort sehen Naturschützer eine eindeutige Gefährdung der im Gebiet brütenden Vogelarten, eine Beeinträchtigung der Zugvögel des angrenzenden SPA-Gebietes sowie eine Gefahr für die Fledermauspopulationen im Wald. Daneben wären insbesondere auch Rotmilane und Weißstörche durch die Anlagen betroffen.

Der NABU Brandenburg hat daher Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Nun liegen beim Landesumweltamt jedoch Änderungsanträge vor – die zwei geplanten Windkraftanlagen sollen als leistungsstärkere Anlagen gebaut werden. Der Widerspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung - ein Sofortvollzug des Baus könnte, sobald die Genehmigung vorliegt, gestartet werden. Um ins Eilverfahren und in die rechtliche Klage gegen den Bescheid zu gehen, benötigen wir als Naturschutzverband finanzielle Unterstützung. Setzen Sie sich mit uns für den Schutz von Seeadler, Gänsen, Kranichen und Schwänen im Naturpark ein.

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