Land bewirtschaften und Landschaft pflegen

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Immer breitere Autobahnen, neue Häuser, Gewerbe- und Industrieansiedlungen – urbane Infrastruktur frisst sich immer weiter in die bisher unverbaute Landschaft. Dieser fortschreitende Prozess bringt einen stetigen Wandel unserer Kulturlandschaft mit sich. Das ist wohl nicht aufzuhalten. Die so »verbrauchten« Flächen sind aber unwiederbringlich. Zugunsten von uns Menschen wird der Lebensraum für Tiere und Pflanzen zunehmend eingeschränkt. Denn wirklich auszugleichen ist der damit einhergehende Verlust nicht. Mit der Pflicht zum Ausgleich oder Ersatz können vorhandene Lebensräume in der Regel nur verändert werden. In den seltensten Fällen ist es möglich, Neubau durch Rückbau ohne Flächendifferenz auszugleichen. Deshalb wird versucht, die Lebensraumqualität ausgewählter geeigneter Flächen so zu verändern, dass sie mindestens die Funktionen der zerstörten Lebensräume kompensieren. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der »Eingriffsregelung« im Bundesnaturschutzgesetz.

Da unser Lebensraum insgesamt begrenzt ist, bleibt lediglich die Möglichkeit, den siedlungsfreien Raum in unserer Kulturlandschaft qualitativ aufzuwerten. In der Praxis kommt es dabei regelmäßig zu Nutzungskonflikten. Denn die für Bauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen sind entweder landwirtschaftlich oder forstlich genutzt. Für die vorgesehene Kompensation werden nochmals Flächen in Anspruch genommen, die geeignet sind, die durch den Eingriff gestörten Funktionen der Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt an anderer Stelle zu ersetzen. Auf den Kompensationsflächen muss die bisherige Nutzung angepasst werden. Für den Nutzer der Fläche führt das entweder zum vollständigen Verlust, wie beispielsweise bei der Aufforstung von Ackerflächen. Wird die Nutzung zugunsten von Arten-, Biotop-, Bodenschutz oder Wasserhaushalt angepasst, kann das wirtschaftlichen Mehraufwand und oder Ertragseinbußen zur Folge haben. Wirtschaftliche Interessen erschweren deshalb die Verfügbarkeit und den Zugriff auf Flächen für Kompensationsmaßnahmen.

Im Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung hat man diesen Interessenkonflikt und damit verbundene Schwierigkeiten schon frühzeitig gesehen. So haben wir bereits 1995 begonnen, die Eingriffsregelung
als Instrument für die Umsetzung von biotopeinrichtenden Maßnahmen für das Naturschutzgroßprojekt zu nutzen.

Ermöglicht wurde dies aufgrund des vorliegenden flächendeckenden Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) für das Projektgebiet. Damit war es möglich, vorgesehene Maßnahmen vorhabenspezifischen Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen zuzuordnen. Ein uneingeschränkter Zugriff auf geeignete Flächen war gegeben, weil der Landschafts-Förderverein als Projektträger des Naturschutzgroßprojekts zielgerichtet umfangreiche Flächen ausdrücklich für Naturschutzzwecke erworben hatte.

Ohne zusätzliche Mittel – neben den Zuwendungen des Bundes und des Landes – wäre die Durchführung der zahlreichen geplanten Maßnahmen des PEPL während der Projektlaufzeit von 1992 bis 2004 nicht möglich gewesen. Bis heute hat der Landschafts-Förderverein in 95 Einzelmaßnahmen für 48 Vorhaben auf mehr als 250 Hektar Kompensationsmaßnahmen im Wert von rund 4 Mio. Euro umgesetzt und die Flächen dauerhaft gesichert.

Warum ist das so erwähnenswert? Der weit überwiegende Anteil wertgebender Flächen im Naturschutz-, FFH- und EU-Vogelschutzgebiet Nuthe-Nieplitz-Niederung wird landwirtschaftlich genutzt. Die Bedingungen für die Landwirtschaft nach konventionellen Maßstäben sind hier sehr ungünstig. Grenzertragsstandorte wie Moore und nährstoffarme Sande sind für eine rentable landwirtschaftliche Produktion kaum geeignet. Die Ertragseinbußen und Mehraufwendungen für die vorgeschriebene naturverträgliche Nutzung werden teilweise durch Fördermittel ausgeglichen. So erbringen die Landwirte – unter anderem – wichtige Leistungen für die Entwicklung der Artenvielfalt und für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen in einer intakten Kulturlandschaft. Durch die monetäre Honorierung dieser Dienstleistung für das Gemeinwohl kann der Schwerpunkt von der unwirtschaftlichen Produktion auf die Landschaftspflege verlagert werden. Für ertragsschwache Standorte ist das der einzig sinnvolle Weg. Und bei der Umsetzung von Ersatzmaßnahmen durch landwirtschaftliche Betriebe kann der Nutzungskonflikt zumindest so weit aufgelöst werden, dass Landwirte für die Pflege von Ersatzflächen eine angemessene Vergütung erhalten.

Erste Beispiele dieser betriebsintegrierten Kompensation existieren in der Nuthe-Nieplitz-Niederung bereits. Dies ist eine zukunftsweisende Form der Landschaftspflege im Zuge der Eingriffsregelung, die Anerkennung verdient. Um jedoch für solche Gemeinwohlleistungen mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhalten, braucht es bei vielen Menschen – besonders bei Politikern und Landwirten – ein Umdenken. Verständlicherweise ist es für Landwirte schwer, vom Nahrungsmittelproduzenten zum Landschaftspfleger zu werden. Doch wir sind überzeugt, dass sich dieses Umdenken mittel- und langfristigfür alle lohnt.

Der deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) versucht, das Verständnis dafür weiter zu fördern. Mit Hilfe der regional tätigen Landschaftspflegeverbände fragt er unter anderem in der Naturparkregion die bestehenden Strukturen ausgewählter Betriebe ab, um das vorhandene Potenzial zu prüfen und günstigere Rahmenbedingen zu schaffen. Der Landschafts-Förderverein unterstützt diese Initiative ausdrücklich als neue und zukunftsträchtige Form der Einkommenssicherung landwirtschaftlicher Betriebe.


Ines Kornack & Peter Koch, Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e. V.
Beitrag aus der Land ins Sicht 2018, die komplette Ausgabe erhalten Sie im NaturParkZentrum am Wildgehege Glauer Tal oder als Download.

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